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   LSG Hessen, 06.07.2007 - L 7 U 8/06   

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https://dejure.org/2007,12997
LSG Hessen, 06.07.2007 - L 7 U 8/06 (https://dejure.org/2007,12997)
LSG Hessen, Entscheidung vom 06.07.2007 - L 7 U 8/06 (https://dejure.org/2007,12997)
LSG Hessen, Entscheidung vom 06. Juli 2007 - L 7 U 8/06 (https://dejure.org/2007,12997)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Justiz Hessen

    § 551 Abs 2 RVO, Anl 1 Nr 1317 BKV, § 6 Abs 2 BKV
    (gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Quasi-Berufskrankheit - Polyneuropathie - Kausalität - Versicherungsfall vor Rückwirkungszeitraum gem § 6 Abs 2 BKV - Requisiteurin)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung und Entschädigung einer Polyneuropathie als Berufskrankheit; Berufliche Tätigkeit als Requisiteur an einem Theater; Einatmen von gesundheitsschädigenden Stoffen (organische Lösungsmittel); Ausreichen von (hinreichender) Wahrscheinlichkeit für die ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Polyneuropathie (BK) - keine konkrete Belastungsdosis erforderlich - jahrelange Exposition gegenüber Lösungsmittelgemischen bei absolut unzureichenden arbeitshygienischen Bedingungen - unverändertes Fortbestehen oder Verschlechterung der Symptome nach Unterlassung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Unfallversicherungsträger muss Polyneuropathie einer Requisiteurin als Berufskrankheit anerkennen und Verletztenrente gewähren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anerkennung einer Polyneuropathie als Berufskrankheit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 5/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Quasi-Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Hessen, 06.07.2007 - L 7 U 8/06
    Nach der inzwischen im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2005 - 1 BvR 235/00 - geänderten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts komme in solchen Fällen jedoch die Anerkennung und Entschädigung als "Quasi-Berufskrankheit" in Betracht (BSG, B 2 U 5/05).

    Ist der Versicherungsfall vor diesem Zeitpunkt eingetreten, kommt jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine Anerkennung gemäß § 551 Abs. 2 RVO in Betracht (BSG, Urteil vom 27. Juni 2006, SozR 4-5671 § 6 Nr. 2).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hessen, 06.07.2007 - L 7 U 8/06
    Diese liegt vor, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden; die reine Möglichkeit reicht nicht (vgl. z. B. BSG, Urteil vom 9. Mai 2005, SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 14.11.1996 - 2 RU 9/96

    Neue Erkenntnisse - Unfallversicherung - Stichtag - Festlegung

    Auszug aus LSG Hessen, 06.07.2007 - L 7 U 8/06
    Für die Anwendung des § 551 Abs. 2 RVO reicht es aus, wenn die neuen Erkenntnisse zum Zeitpunkt der Entscheidung über den erhobenen Anspruch vorliegen (BSG, Urteil vom 14. November 1996, SozR 3-2200 § 551 Nr. 9).
  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Hessen, 06.07.2007 - L 7 U 8/06
    Hierfür reicht hinreichende Wahrscheinlichkeit aus (stRspr des BSG, vgl. u.a. Urteil vom 29. März 1963, BSGE 19, 52).
  • BVerfG, 23.06.2005 - 1 BvR 235/00

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 durch Anwendung

    Auszug aus LSG Hessen, 06.07.2007 - L 7 U 8/06
    Nach der inzwischen im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2005 - 1 BvR 235/00 - geänderten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts komme in solchen Fällen jedoch die Anerkennung und Entschädigung als "Quasi-Berufskrankheit" in Betracht (BSG, B 2 U 5/05).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Hessen, 06.07.2007 - L 7 U 8/06
    Während die arbeitstechnischen Voraussetzungen und der Gesundheitsschaden voll bewiesen sein müssten, reiche zur Bejahung des Kausalzusammenhangs zwischen der schädigenden Einwirkung und dem Gesundheitsschaden die hinreichende Wahrscheinlichkeit aus (BSG, SozR 2200 § 548 Nr. 38, § 551 Nr. 1).
  • BSG, 24.02.2000 - B 2 U 43/98 R

    Rückwirkung bei neuer Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Hessen, 06.07.2007 - L 7 U 8/06
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die Anwendung des § 551 Abs. 2 RVO u.a. dann ausgeschlossen sei, wenn der Verordnungsgeber nach § 551 Abs. 1 RVO die einschlägige Erkrankung in die Liste der Berufskrankheiten aufnehme oder deren Aufnahme prüfe und ablehne (BSG, Urteil vom 24. Februar 2000 - B 2 U 43/98 R -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 09.10.2006 - L 8 U 19/01

    gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Lösungsmittel-Enzephalopathie

    Auszug aus LSG Hessen, 06.07.2007 - L 7 U 8/06
    Vor diesem Hintergrund spielt es keine Rolle, dass sich das genaue Ausmaß der in der Vergangenheit liegenden Belastung nicht mehr feststellen lässt (vgl. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 9. Oktober 2006 - L 8 U 19/01 - zur Enzephalopathie).
  • BSG, 16.03.2021 - B 2 U 11/19 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Drucker - Druckmaschinen -

    Bei der BK Nr. 1317 kann keine sog sichere Dosis benannt werden, deren Nichtüberschreiten von vornherein eine Verursachung des im Verordnungstext geforderten Krankheitsbildes durch die versicherte Einwirkung ausschließt (vgl Hessisches LSG Urteil vom 6.7.2007 - L 7 U 8/06 - juris RdNr 39; s auch Bieresborn, SGb 2016, 310, 317 f) .
  • LSG Bayern, 30.11.2011 - L 18 U 413/04

    Für die Anerkennung einer Berufskrankheit nach Nr. 1317 der Anlage zur BKV ist

    Den Beweisanträge vom 04.11.2003 und 19.05.2004 betreffend Nachermittlungen zu den Arbeitsbedingungen in der Zeit vom 10/1992 bis 11/2000, Einvernahme von Arbeitskollegen als Zeugen und Beiziehung von Verwaltungsakten der Beklagten, betreffend diese Zeugen, musste der Senat nicht nachgehen, weil die Exposition des Klägers gegenüber Lösungsmitteln im Sinne der BK 1317 in diesem Zeitraum unstrittig ist und eine bestimmte Konzentration der Lösungsmittel nicht Voraussetzung einer Anerkennung einer BK 1317 ist (so auch Hessisches LSG, U. vom 06.07.2007, L 7 U 8/06).
  • LSG Bayern, 16.12.2014 - L 18 U 364/12

    Zu Beweisanforderungen an das Vorliegen einer Berufskrankheit

    Eine bestimmte Konzentration der Lösungsmittel ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung einer BK 1317 (vgl. dazu Hessisches LSG, Urteil vom 06.07.2007, L 7 U 8/06).
  • SG Fulda, 18.04.2012 - S 4 U 112/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 1317, 1303 -

    Scheidet damit die Anerkennung der Polyneuropathie des Klägers als Berufskrankheit nach Nr. 1317 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung aus, kommt auch eine solche nach Nr. 1303 nicht in Betracht, da insoweit ein Spezialitätsverhältnis besteht und die Berufskrankheit nach Nr. 1303 sonstige Schäden durch Halogenkohlenwasserstoffe oder Benzol, seine Homologe oder Styrol erfasst, die hier nicht in Rede stehen (vgl. HessLSG, Urt. v. 6.7.2007 - L 7 U 8/06 - juris Rn. 53).
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